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Deutsche Esperanto-Bibliothek Aalen
Benutzungsordnung, Teil 3
080213

Benutzungsordnung   Zum Anfang! Zur Ausleihe! Zur Fernleihe! Zur Kurzfassung! Al versio Esperanta!
0. Inhaltsübersicht

1. Allgemeines
§  1 Name, Träger und Sitz der Bibliothek
§  2 Aufgaben der Bibliothek
§  3 Zulassung zur Benutzung
§  4 Zulassung zur Entleihung
§  5 Gebühren
§  6 Öffnungszeiten
§  7 Allgemeine Pflichten und Haftung des Benutzers
§  8 Haftung der Bibliothek
§  9 Kontrollrecht der Bibliothek

2. Benutzung des Bibliotheksguts
§ 10 Allgemeine Ausleihbestimmungen
§ 11 Bestellung
§ 12 Ausgabe
§ 13 Versand an auswärtige Entleiher
§ 14 Leihfrist
§ 15 Mahnung
§ 16 Vormerkung
§ 17 Vermittlung im deutschen und internationalen Leihverkehr
§ 18 Benutzung von Arbeitsräumen (und Einrichtungen) der Stadtbibliothek Aalen
§ 19 Auskunft
§ 20 Anfertigen von Reproduktionen


3. Schlussbestimmungen
§ 21 Anwendungsbereich
§ 22 Hausordnung
§ 23 Ausschluss von der Benutzung
§ 24 Inkrafttreten






4. Kurzfassung
K1 Allgemeines
K2 Benutzerkreis
K3 Anmeldung
K4 Entleihung, Leihfrist
K5 Vermittlung im deutschen u. internat. Leihverkehr
K6 Behandlung des Bibliotheksguts, Haftung
K7 Gebühren
K8 Hausordnung
K9 Ausschluss von der Benutzung
K10 Öffnungszeiten
K11 Inkrafttreten
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4. Kurzfassung der Benutzungsordnung
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Zum SeitenAnfang!1 Allgemeines
Die Deutsche Esperanto-Bibliothek Aalen, Tel. 0 (7361) 52-2585, Gmünder Strasse 9, D-73430 Aalen (Leihgabe des Deutschen Esperanto-Institutes im Deutschen Esperanto-Bund e.V.) dient als öffentliche wissenschaftliche Spezialbibliothek der Forschung und Lehre sowie der allgemeinen Bildung und berücksichtigt das Wissensgebiet der Plansprachen.

2 Benutzerkreis
2.1 Als Entleiher zugelassen werden
a) alle Personen, die in Deutschland wohnhaft oder erwerbstätig sind,
b) Bibliotheken von Behörden, Instituten, Anstalten, Firmen und Verbänden, die in Deutschland ihren Sitz haben,
c) alle am internationalen, deutschen und regionalen Leihverkehr teilnehmenden Bibliotheken.
2.2 Es können auch in Deutschland nicht wohnende oder erwerbstätige Personen zugelassen werden. Die Bibliothek kann diese Zulassung mit Auflagen versehen.
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3 Anmeldung
3.1 Die Zulassung zur Entleihung ist persönlich unter Vorlage eines amtlichen Ausweisdokuments mit Wohnsitzbestätigung zu beantragen.
3.2 Auswärtige Entleiher, die zur Teilnahme am Direktversandverfahren berechtigt sind (Benutzungsordnung § 13 in Verbindung mit § 11 Absatz 3), können die Zulassung unter Vorlage einer amtlichen Bestätigung des Wohnsitzes auf dem Postweg beantragen. Von einer Übersendung der Ausweispapiere wird dabei abgesehen.
3.3 Minderjährige benötigen die schriftliche Einwilligung ihrer gesetzlichen Vertreter auf dem Anmeldeformular.
3.4 Zugelassene Benutzer weisen sich jeweils durch einen Lichtbildausweis aus.
3.5 Fernleihe ist nach den hierfür geltenden Richtlinien möglich.
3.6 Die Bibliothek ist berechtigt, für interne Zwecke auch personenbezogene Daten eines Entleihers in automatisierter Form zu speichern. Die Art der gespeicherten Personendaten ist aus dem Anmeldeformular ersichtlich und kann au
ßerdem in den Räumen der Bibliothek eingesehen werden.
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4 Entleihung, Leihfrist
4.1 Die Bibliothek ist eine Präsenzbibliothek.
4.2 Zur Benutzung innerhalb der Räume der Bibliothek (Arbeitsräume der Stadtbibliothek Aalen) können alle vorhandenen Medien entliehen werden. Zur Benutzung au
ßerhalb der Bibliothek können grundsätzlich nicht entliehen werden
a) Einzelexemplare (Unikate), die bis 1939 erschienen sind,
b) besonders gekennzeichnete Medien (wie Autographen, Handschriften, Drucke von besonderem Wert und Alter).
Zur Benutzung au
ßerhalb der Bibliothek können entliehen werden
a) Dubletten der bis 1939 erschienenen Exemplare,
b) nach 1939 erschienene Medien.
4.3 Die Bibliothek ist berechtigt, die Anzahl der einem Entleiher gleichzeitig überlassenen Werke bzw. Bände zu beschränken.
4.4 Für jedes Werk, bei mehrbändigen Werken für jeden Band, ist ein eigener Bestellschein vollständig auszufüllen und eigenhändig zu unterzeichnen. Er dient gleichzeitig bei der Ausgabe als Leihschein (Quittung), der bei Rückgabe der Medien zurückgegeben wird.
4.5 In Deutschland nicht wohnende oder erwerbstätige Benutzer nach Punkt 2.2 hinterlegen bei der Abholung eines bestellten Werks eine Kaution angemessener Höhe, mindestens aber 100,- DM, die sie bei ordentlicher Rückgabe des Werks wieder zurück erhalten.
4.6 Die Leihfrist beträgt in der Regel 4 Wochen. Für bestimmte, insbesondere viel verlangte Werke kann die Bibliothek eine kürzere Frist festsetzen.
Die Leihfrist kann vor Ablauf verlängert werden, sofern das Werk nicht von anderer Seite benötigt wird und der Entleiher seinen Verpflichtungen der Bibliothek gegenüber nachgekommen ist.
Die Leihfrist wird nur für die Dauer von jeweils 4 Wochen verlängert. Soll sie über ein zweites Mal hinaus verlängert werden, so ist die Vorlage des Werkes erforderlich.
4.7 Die Bibliothek ist berechtigt, entliehene Medien jederzeit zurückzufordern.
4.8 Ausgeliehene Medien können gegen eine Unkostengebühr vorbestellt werden (Vormerkung).
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5 Vermittlung im deutschen u. internat. Leihverkehr
5.1 Unter den Voraussetzungen und nach Maßgabe der für den internationalen Leihverkehr geltenden Regeln sind Bestellungen möglich durch Vermittlung einer am internationalen, deutschen und regionalen Leihverkehr teilnehmenden Bibliothek.
5.2 Die Benutzung der bestellten Werke kann an besondere Auflagen gebunden werden.
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6 Behandlung des Bibliotheksguts, Haftung
6.1 Der Benutzer muss das Bibliotheksgut sorgfältig behandeln und vor Verlust, Beschmutzung, Veränderung und Beschädigung bewahren.
6.2 In den Fällen nach Punkt 6.1 haftet der Benutzer, auch wenn ihn kein Verschulden trifft. Er hat in angemessener Frist vollwertigen Ersatz zu leisten.
6.3 Es ist nicht gestattet, entliehenes Bibliotheksgut an Dritte weiterzugeben.
6.4 Der Entleiher hat, wenn in seiner Wohnung eine übertragbare Krankheit im Sinne des § 3 des Bundesseuchengesetzes ausgebrochen ist, hiervon der Bibliothek Mitteilung zu machen. Personen mit ansteckenden Krankheiten dürfen die Bibliothek nicht betreten.
6.5 Die Bibliothek ist berechtigt, von einem Benutzer zu verlangen, sich auszuweisen, und sich den Inhalt von Mappen, Taschen, Mänteln u.ä. vorzeigen zu lassen.
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7 Gebühren
7.1 Die Benutzung der Bibliothek und das Entleihen von Medien aller Art ist unentgeltlich; im Einzelfall entstehende Kosten sind der Bibliothek zu erstatten.
7.2 Für Medien, die nach Ablauf der Leihfrist nicht zurückgegeben werden, ist eine Versäumnisgebühr zu entrichten.
7.3 Nach Überschreiten der Leihfrist um 4 Wochen können die entliehenen Medien kostenpflichtig durch Boten oder auf dem Rechtsweg eingezogen werden.
7.4 Der bisherige Text
[Die Versäumnisgebühr für jede entliehene Medieneinheit beträgt bei Überschreiten der Leihfrist 1,- DM pro überschrittene Woche. Für einen Botengang sind die tatsächlichen Aufwendungen, mindestens aber 5,- DM zu bezahlen. Dies gilt auch für die tatsächlich entstandenen Einziehungsgebühren bei auswärtigen Benutzern.] ist obsolet. Statt dessen findet nun die Bibliotheksgebührenverordnung BiblGebVO Baden-Württembergs in der jeweils gültigen Form Anwendung.
7.5 Für Vorbestellungen wird eine Vorbestellgebühr in Höhe der doppelten Portokosten für eine Benachrichtigung erhoben.
7.6 Als Gebühr für den auswärtigen Leihverkehr werden die Kosten für Rückporto geltend gemacht.
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8 Hausordnung
8.1 Jeder Benutzer der Bibliothek anerkennt die von der Stadtbibliothek Aalen erlassene Hausordnung, zumindest, solange er sich in deren Räumlichkeiten aufhält.
8.2 Jeder Benutzer ist verpflichtet, den Bestimmungen dieser Benutzungsordnung und den Anordnungen des Bibliothekspersonals nachzukommen. Solange die Bibliothek in den Räumen der Stadtbibliothek Aalen untergebracht ist, gilt dies auch für deren Benutzungsordnung und deren Personal. Der Benutzer haftet für alle Schäden und Nachteile, die der Bibliothek aus der Nichtbefolgung dieser Pflichten entstehen.
8.3 In allen der Benutzung dienenden Räumen (auch der Stadtbibliothek Aalen) ist Ruhe zu wahren. Rauchen, Essen und Trinken ist in der Bibliothek nicht gestattet. Tiere dürfen nicht mitgebracht werden.
8.4 Für umfangreiche Arbeitsvorhaben und die Benutzung nicht verleihbarer Bibliotheksbestände kann die Stadtbibliothek Aalen Arbeitsräume (Studienkabinen) zur Verfügung stellen. Darin können alle bestellten Werke benutzt werden. Jedoch sind sie bei Verlassen der Studienkabinen beim Bibliothekspersonal in Verwahrung zu geben oder ganz zurückzugeben.
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9 Ausschluss von der Benutzung
Verstößt ein Benutzer schwerwiegend oder wiederholt gegen die Bestimmungen dieser Benutzungsordnung oder ist sonst durch den Eintritt besonderer Umstände die Fortsetzung eines Benutzungsverhältnisses unzumutbar geworden, so kann der Benutzer vorübergehend oder dauernd, teilweise oder ganz von der Benutzung der Bibliothek ausgeschlossen werden. Alle aus dem Benutzungsverhältnis entstehenden Verpflichtungen des Benutzers bleiben auch nach dem Ausschluss bestehen.
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10 Öffnungszeiten
Als Magazin- und Präsenzbestand sieht die Bibliothek keine ständigen Öffnungszeiten vor. Bei Bedarf (und wissenschaftlichem Interesse) kann mit Geschäftsführung oder Leitung eine Benutzung von Teilbeständen in den Räumen der Stadtbibliothek vereinbart werden. Dann richten sich die Öffnungszeiten nach denen der Stadtbibliothek Aalen.
Die Öffnungszeiten der Bibliothek richten sich nach denen der Stadtbibliothek Aalen. Zusätzliche Öffnungszeiten werden gegebenenfalls durch speziellen Aushang bekannt gemacht.
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11 Inkrafttreten
Diese Benutzungsordnung ist privatrechtlicher Natur. Sie tritt aufgrund Vereinbarung im Einzelfall sofort in Kraft.


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·um·08/01/08·19h16/3 ·
Verantwortlich für den Inhalt dieser Seite: Utho Maier, Aalen ·