Zur Einstiegsseite! Einstieg | Bestand | Ausleihe | Kurzinfo | Verweise | Benutzungsordnung | regularo (cx) | FAME-Stiftung | Dt. Esp.-Inst. | Begriffsklärungen |   zurück zur vorigen Seite!  weiter mit nächster Seite!

Deutsche Esperanto-Bibliothek Aalen
Benutzungsordnung, Teil 2
080213

Benutzungsordnung   Zum Anfang! Zur Ausleihe! Zur Fernleihe! Zur Kurzfassung! Al versio Esperanta!
0. Inhaltsübersicht

1. Allgemeines
§  1 Name, Träger und Sitz der Bibliothek
§  2 Aufgaben der Bibliothek
§  3 Zulassung zur Benutzung
§  4 Zulassung zur Entleihung
§  5 Gebühren
§  6 Öffnungszeiten
§  7 Allgemeine Pflichten und Haftung des Benutzers
§  8 Haftung der Bibliothek
§  9 Kontrollrecht der Bibliothek

2. Benutzung des Bibliotheksguts
§ 10 Allgemeine Ausleihbestimmungen
§ 11 Bestellung
§ 12 Ausgabe
§ 13 Versand an auswärtige Entleiher
§ 14 Leihfrist
§ 15 Mahnung
§ 16 Vormerkung
§ 17 Vermittlung im deutschen und internationalen Leihverkehr
§ 18 Benutzung von Arbeitsräumen (und Einrichtungen) der Stadtbibliothek Aalen
§ 19 Auskunft
§ 20 Anfertigen von Reproduktionen


3. Schlussbestimmungen
§ 21 Anwendungsbereich
§ 22 Hausordnung
§ 23 Ausschluss von der Benutzung
§ 24 Inkrafttreten






4. Kurzfassung
K1 Allgemeines
K2 Benutzerkreis
K3 Anmeldung
K4 Entleihung, Leihfrist
K5 Vermittlung im deutschen u. internat. Leihverkehr
K6 Behandlung des Bibliotheksguts, Haftung
K7 Gebühren
K8 Hausordnung
K9 Ausschluss von der Benutzung
K10 Öffnungszeiten
K11 Inkrafttreten
----------------------------------------------
2. Benutzung des Bibliotheksguts
----------------------------------------------
Zum SeitenAnfang!§ 10 Allgemeine Ausleihbestimmungen
10.1 Von der Intention her ist die Bibliothek eine Präsenzbibliothek. Dennoch können grundsätzlich alle in der Bibliothek vorhandenen Medien zur Benutzung entliehen werden. Mit Rücksicht auf den besonderen Wert und die schwierige Ersatzbeschaffung vieler bibliographischer Einheiten gelten jedoch die in den Absätzen 2 bis 5 genannten Restriktionen.
10.2 Zur Benutzung innerhalb der Räume der Bibliothek (Arbeitsräume der Stadtbibliothek Aalen) können grundsätzlich alle in der Bibliothek vorhandenen Medien entliehen werden
10.3 Zur Benutzung außerhalb der Bibliothek können grundsätzlich nicht entliehen werden
a) Einzelexemplare (Unikate), die bis 1939 erschienen sind,
b) besonders gekennzeichnete Medien (wie Autographen, Handschriften, Drucke von besonderem Wert und Alter).
10.4 Zur Benutzung außerhalb der Bibliothek können entliehen werden
a) Dubletten der bis 1939 erschienenen Exemplare,
b) nach 1939 erschienene Medien.
10.5 Medien, die ausschließlich zu Zwecken der Archivierung Eingang in die Bibliothek gefunden haben, werden als solche gekennzeichnet und können nur bei Nachweis eines wissenschaftlichen oder beruflichen Zweckes verliehen werden.
10.6 Die Bibliothek ist berechtigt, die Anzahl der einem Entleiher gleichzeitig überlassenen Werke bzw. Bände zu beschränken.
10.7 Viel verlangte Werke können vorübergehend zur Benutzung nur in den Räumen der Bibliothek (Arbeitsräume der Stadtbibliothek Aalen) bereitgehalten werden, um sie auf diese Weise einem größeren Benutzerkreis zugänglich zu machen.

Zum SeitenAnfang!§ 11 Bestellung
11.1 Für jedes Werk, bei mehrbändigen Werken für jeden Band, ist ein vorgedruckter Bestellschein vollständig auszufüllen und eigenhändig zu unterzeichnen. Unvollständig, unrichtig, unleserlich oder mit Bleistift ausgefüllte Bestellscheine kann die Bibliothek unerledigt zurückgeben.
11.2 Fernmündliche Bestellungen werden nicht angenommen.
11.3 Von auswärtigen Benutzern, an deren Wohnort oder in deren näherer Umgebung sich keine dem auswärtigen oder regionalen Leihverkehr angeschlossene Bibliothek befindet, nimmt die Bibliothek, soweit die Arbeits- und Personallage dies ermöglicht, auch Bestellungen ohne Angabe von Buchsignaturen (Standortbezeichnungen) auf dem Postweg an.
11.4 Ist das bestellte Werk verliehen oder nicht verleihbar, so wird dies auf dem von der Bibliothek zurück gegebenen Bestellschein vermerkt. Nicht verleihbare Bibliotheksbestände nach Maßgabe des § 10 werden auf Wunsch in Arbeitsräumen (der Stadtbibliothek Aalen) bereitgestellt.

§ 12 Ausgabe
12.1 Bei der Ausgabe eines bestellten Werkes ist der mit dem Annahmedatum datierte Bestellschein vom Mitarbeiter der Bibliothek mit einem Namenszeichen zu versehen; hierdurch wird der Bestellschein zum Leihschein und somit auch zur Quittung des Entleiher der Bibliothek gegenüber.
12.2 Bei der Rückgabe des Werkes wird der Entleiher durch Rückgabe des Hauptabschnitts des Leihscheins entlastet.
12.3 Werden bestellte oder vorgemerkte Werke innerhalb von 5 Öffnungstagen nach Eingang der Bestellung oder Absendung der Benachrichtigung nicht abgeholt, so wird anderweitig darüber verfügt. Der entsprechende Bestellschein wird dann vernichtet.
12.4 In Deutschland nicht wohnende oder erwerbstätige Benutzer nach § 4 Absatz 2 hinterlegen bei der Abholung eines bestellten Werks eine Kaution angemessener Höhe, mindestens aber 100,- DM, die sie bei ordentlicher Rückgabe des Werks wieder zurück erhalten.
Zum SeitenAnfang!
§ 13 Versand an auswärtige Entleiher
13.1 Entleiher im Sinne von § 11 Absatz 3 können auf Wunsch die bestellten Werke auf dem Postweg zugesandt erhalten.
13.2 Die Kosten von Versendung und Rücksendung trägt der auswärtige Besteller. Er hat das entliehene Werk sorgfältig verpackt unter den gleichen Versandbedingungen, unter denen er es erhielt, der Bibliothek wieder zuzuleiten. Wünscht er die Zusendung einer Rückgabequittung, so legt er den zurückgesandten Werken einen Freiumschlag bei.
Zum SeitenAnfang!
§ 14 Leihfrist
14.1 Die Leihfrist beträgt in der Regel 4 Wochen. Für bestimmte, insbesondere viel verlangte Werke kann die Bibliothek eine kürzere Frist festsetzen.
14.2 Die Leihfrist kann vor Ablauf verlängert werden, sofern das Werk nicht von anderer Seite benötigt wird und der Entleiher seinen Verpflichtungen der Bibliothek gegenüber nachgekommen ist.
14.3 Die Leihfrist wird nur für die Dauer von jeweils 4 Wochen verlängert. Soll sie über ein zweites Mal hinaus verlängert werden, so ist die Vorlage des Werkes erforderlich.
14.4 Die Bibliothek kann das entliehene Werk auch vor Ablauf der Leihfrist zurückfordern, wenn die Leihfrist bereits ein zweites Mal verlängert worden ist und eine Vormerkung vorliegt. Aus dringenden dienstlichen Gründen kann das entliehene Werk jederzeit zurückgefordert werden.
Zum SeitenAnfang!
§ 15 Mahnung
15.1 Wer die Leihfrist überschreitet, wird schriftlich an die Rückgabe gemahnt. Die Mahngebühren ergeben sich aus § 5.
15.2 Aufforderungen zur Rückgabe gelten auch dann als zugegangen, wenn sie, an die letzte vom Entleiher mitgeteilte Anschrift abgesandt, als unzustellbar zurückkommen.
15.3 Solange ein Entleiher der Aufforderung zur Rückgabe nicht nachkommt oder geschuldete Gebühren nicht entrichtet, werden an ihn keine weiteren Werke ausgegeben.
15.4 Ist das entliehene Werk nach wiederholter Mahnung nicht zurückgegeben, so kann die Bibliothek
a) das Werk durch einen Mitarbeiter der Bibliothek aus der Wohnung des Benutzers kostenpflichtig abholen lassen,
b) eine Ersatzbeschaffung, deren Kosten der Benutzer zu tragen hat, ankündigen und nach 10 Tagen durchführen,
c) ihre Rechtsansprüche auf dem Rechtsweg durchzusetzen.
Zum SeitenAnfang!
§ 16 Vormerkung
16.1 Ausgeliehene Werke können für andere Benutzer vorgemerkt werden. Der Vorbesteller wird benachrichtigt, sobald das gewünschte Werk bereitliegt.
16.2 Die Zahl der Vormerkungen kann von der Bibliothek beschränkt, ihre Annahme vorübergehend auch ganz eingestellt werden.
16.3 Auskunft darüber, wer ein Werk entliehen oder eine Vormerkung beantragt hat, wird nicht erteilt.
Zum SeitenAnfang!
§ 17 Vermittlung im deutschen und internationalen Leihverkehr
17.1 Unter den Voraussetzungen und nach Maßgabe der für den internationalen Leihverkehr geltenden Regeln sind Bestellungen möglich durch Vermittlung einer am internationalen, deutschen und regionalen Leihverkehr teilnehmenden Bibliothek.
17.2 Die Benutzung der bestellten Werke kann an besondere Auflagen gebunden werden. Werke nach § 10 Absatz 3 dürfen grundsätzlich nur im Lesesaal oder in Arbeitsräumen der auswärtigen Bibliothek benutzt werden.
17.3 Die Einschränkung des Absatzes 2 gilt im internationalen Leihverkehr für alle Werke.
Zum SeitenAnfang!
§ 18 Benutzung von Arbeitsräumen (und Einrichtungen) der Stadtbibliothek Aalen
Für umfangreiche Arbeitsvorhaben und die Benutzung nicht verleihbarer Bibliotheksbestände kann die Stadtbibliothek Aalen Arbeitsräume (Studienkabinen) zur Verfügung stellen. Darin können alle bestellten Werke benutzt werden. Jedoch sind sie bei Verlassen der Studienkabinen beim Bibliothekspersonal in Verwahrung zu geben oder ganz zurückzugeben
Zum SeitenAnfang!
§ 19 Auskunft
19.1 Die Bibliothek erteilt aufgrund ihrer Kataloge und Bestände mündlich und schriftlich Auskunft, soweit es ihre Arbeits- und Personallage gestattet.
Literaturverzeichnisse werden nicht angefertigt
19.2 Die Schätzung des Wertes von Büchern und Handschriften gehört nicht zu den Aufgaben der Bibliothek
Zum SeitenAnfang!
§ 20 Anfertigen von Reproduktionen
20.1 Der Benutzer oder eine Person seines Vertrauens kann in den Räumen der Bibliothek Fotokopien aus den Beständen anfertigen, sofern der Zustand der Vorlage dies zulässt; in der Regel wird dies nur bei neuerer Literatur unterstellt. Eine eigene Fotostelle mit Reproduktionsmöglichkeiten steht nicht zur Verfügung.
20.2 Die Beachtung von Urheberrechten obliegt dem Benutzer.

------------------------------------------------
3. Schlussbestimmungen
------------------------------------------------
Zum SeitenAnfang!
§ 21 Anwendungsbereich
Keine Benutzung im Sinne dieser Benutzungsordnung sind
a) die Ausstellung von Bibliotheksbeständen sowie die Entleihung dazu,
b) Editionen und Faksimilierungen,
c) die Herstellung und Vervielfältigung fotografischer Aufnahmen und anderer Kopien durch den Benutzer zu gewerblichen Zwecken,
d) die Bestellung von Bibliotheksbeständen zur Herstellung von Reprintvorlagen.
In diesen und sonstigen Fällen, die nicht der Benutzungsordnung unterliegen, ist jeweils eine besondere Vereinbarung mit der Bibliothek erforderlich.
Zum SeitenAnfang!
§ 22 Hausordnung
Jeder Benutzer der Bibliothek anerkennt die von der Stadtbibliothek Aalen erlassene Hausordnung, zumindest, solange er sich in deren Räumlichkeiten aufhält.
Zum SeitenAnfang!
§ 23 Ausschluss von der Benutzung
Verstößt ein Benutzer schwerwiegend oder wiederholt gegen die Bestimmungen dieser Benutzungsordnung oder ist sonst durch den Eintritt besonderer Umstände die Fortsetzung eines Benutzungsverhältnisses unzumutbar geworden, so kann die Bibliothek den Benutzer vorübergehend oder dauernd, teilweise oder ganz von der Benutzung der Bibliothek aus schließen. Alle aus dem Benutzungsverhältnis entstehenden Verpflichtungen des Benutzers bleiben auch nach dem Ausschluss bestehen.
Zum SeitenAnfang!
§ 24 Inkrafttreten
Diese Benutzungsordnung ist privatrechtlicher Natur. Sie tritt aufgrund Vereinbarung im Einzelfall sofort in Kraft.
Zum SeitenAnfang!
Nächste Seite: "Benutzungsordnung, Teil3"

Wie geht es weiter?   ·   Zurück zur Übersicht "Benutzungsordnung und Fernleihe" oder zur Einstiegsseite!

·um·08/01/08·19h16/2 · Verantwortlich für den Inhalt dieser Seite: Utho Maier, Aalen ·